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AGB

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Atelier Hannah Junker, Wittekindstraße 45, 33615 Bielefeld mit allen beinhaltenden Leistungen (jegliche Kundenkommunikation via Mail, Instagram, WhatsApp, Telefon oder vor Ort, das anfertigen der Skizze, der Tattootermin inkl. der Beratung vor Ort, Änderungen und Anpassungen, Auf- und Abbau des Arbeitsplatzes für den/die Kund*in, das Tätowieren sowie die Nachbesprechung und ggf. ein Nachstechen. 

 

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

 

2. VORAUSSETZUNGEN

(1) Der/die Kund*in ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber dem Atelier Hannah Junker unverzüglich anzuzeigen und der/die Kund*in bestätigt mit Vertragsschluss, dass er*sie alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Der/Die Kund*in muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder sich der/die Kund*in sich in Stillzeit befinden. Die zu tätowierende Haut muss unbeschädigt sein. Es dürfen keine Verletzungen wie Kratzer, Schürfwunden, Stiche oder ein Sonnenbrand vorliegen.

 

(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

 

(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht dem*der Kund*in diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildem Fleisch.

 

Der/Die Kund*in ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

 

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der/die Kund*in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn der/die Kund*in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der/Die Kund*in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er*sie diese oder ist er*sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des*der Kund*in vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den*die Kund*in aufgrund von Umständen, die er*sie zu vertreten hat.

 

3. VERGÜTUNG

(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt mindestens 180 EUR. Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer und Aufwand des Termins sowie der Zeichenzeit. Es werden 130-150€ pro Stunde abgerechnet. Jede angefangene halbe Stunde wird aufgerundet. Manche Motive haben einen Festpreis. Dieser wird vorher besprochen und gilt unabhängig vom Stundensatz. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

 

(2) Der Zeitaufwand wird anhand der Angaben des/der Kund*in geschätzt. Änderungen dieser oder falsche Angaben können dazu führen, dass die tatsächliche Arbeitszeit von der geschätzten Zeit abweicht. Der/die Kund*in erklärt sich damit einverstanden immer die tatsächliche Arbeitszeit zu bezahlen, auch wenn diese vom Kostenvoranschlag abweicht. 

 

(3) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens des Atelier Hannah Junker lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennt Atelier Hannah Junker stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.

 

(4) Eine Anzahlung wird nach Einschätzung des Atelier Hannah Junker fällig und ist in bar oder per Banküberweisung zu zahlen. Die Anzahlung wird mit dem endgültigen Preis verrechnet. Eine Anzahlung wird unter keinen Umständen zurückerstattet oder als Gutschein ausgezahlt. 

 

(5) Der Betrag ist am Tattootermin vollständig und in bar zu entrichten. 

 

(6) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit der Tätowiererin trotzdem vergütet werden (siehe Punkt 1).

 

4. TERMINE UND FRISTEN

(1) Der Ausführungstermin ist in der Termin-Bestätigungs- E-Mail festgehalten.

 

(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis 5 Werktagen vor dem Terminbeginn beim Atelier Hannah Junker per Mail an atelier@hannahjunker.com eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können zu einer Verschiebung des Termins führen. Die Kosten hat der/die Kund*in zu tragen. 

 

(3) Wird ein Termin in 5 Werktagen oder weniger vorher storniert behält Atelier Hannah Junker als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlung endgültig ein. Es wird außerdem eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vorher geschätzten Preises fällig. Diese Ausfallgebühr ist innerhalb von 5 Werktagen per Banküberweisung zu zahlen.

 

(4) Terminverlegungen sind nur via Mail und spätestens 5 Werktage vor dem Termin möglich. 

 

5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG

(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage der Angaben des/der Kund*in erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Atelier Hannah Junker.

 

(2) Es ist möglich bis zu 5 Werktagen vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen via E-Mail zukommen zu lassen.

 

(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins dem*der Kund*in gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich.

 

(4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit dem/der entsprechenden Künstler*in ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Dem*der Kund*in ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu Nutzen statt zur bloßen Ansicht dieser.

 

(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der*die Kund*in kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der*die Kund*in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

 

(6) Der*Die Kund*in gewährt dem*der Tätowierer*in ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.

 

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)

(1) Der*Die Auftraggeber*in hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgendes 6 Monaten erfolgen.

 

(2) Das ist nur möglich, wenn der*die Auftraggeber*in sich in einem angemessenen Zeitraum von 8 Wochen beim Atelier Hannah Junker meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.

 

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

 

(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben. Dieser kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich der*die Auftraggeber*in in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr von 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

 

(5) Meldet sich der*die Auftraggeber*in nach der verstrichenen Frist von 8 Wochen, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich der*die Auftraggeber*in nach der verstrichenen Frist wird der übliche Stundensatz von 130 Euro berechnet.

 

7. Gewährleistung

Der*Die Auftragnehmer*in haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der*die Auftraggeber*in hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zwei Mal fehl, stehen dem*der Auftraggeber*in die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

 

8. HAFTUNG

Der*Die Auftragnehmer*in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist das Atelier Hannah Junker darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden.

 

9. KÜNDIGUNG

Macht der*die Auftraggeber*in von seinem*ihrem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der*die Auftragnehmer*in als pauschale Vergütung 20 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

10. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Der*Die Auftraggeber*in kann gegenüber den Forderungen des*der Auftragnehmer*in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

 

(2) Der*Die Auftraggeber*in darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

 

11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄß § 36 VSB

Der*Die Auftragnehmer*in beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 

Stand Juli 2022

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